Referenzzinssatz-Anpassung nötig? Kontaktieren Sie uns als Wohnungsmieter:in mit allen Anliegen via Mieterportal myLivit.

Was ist der Referenzzinssatz? 

Für die Festlegung des Mietzinses gibt es in der Schweiz gesetzliche Vorgaben, an die sich Vermieter halten müssen. Auch für die Anpassung des Mietzinses – nach oben und nach unten – existieren gesetzliche Grundlagen.

Ein Kriterium für die Entwicklung der Mieten ist der hypothekarische Referenzzinssatz. Er wird von der schweizerischen Nationalbank berechnet und ist der durchschnittliche Zinssatz aller Hypothekarforderungen in der Schweiz – auf ¼ % gerundet. Eine gute Erklärung zum Referenzzinssatz findet sich im Erklärvideo des Bundsamtes für Wohnungswesen (rechts).

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen BWO 

Warum ist der Mietzins an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt? 

Die Liegenschaften müssen von den Eigentümern einerseits finanziert werden können, andererseits haben sie die Aufgabe, Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden. Handelt es sich bei den Eigentümern um Pensionskassen, kommt als zusätzliche Aufgabe die Sicherung der Pensionen hinzu. 

Steigen nun die Zinsen für Hypotheken und damit die Kosten für den Eigentümer, so können diese die Kosten an die Mieter:innen weitergeben. Dabei ist es die Aufgabe der Vermieter, aktiv zu werden, wenn sie die Mietzinse anpassen möchten. Gleichermassen ist es an den Mietern, eine Mietzinsreduktion zu beantragen, wenn der Referenzzinssatz sinkt.

Wie hat sich der Referenzzinssatz bisher entwickelt?

Seit der Einführung des Referenzzinssatzes im Jahr 2008 ist er bis März 2023 kontinuierlich gesunken. Per 1. Juni 2023 ist er erstmals gestiegen - von 1.25% auf 1.5%. Per 1. Dezember 2023 stieg der Referenzzinssatz erneut von 1.5 auf 1.75%. Per 1. März 2025 wurde der Referenzzinssatz von 1.75 auf 1.5% gesenkt.

Weitere Fragen zum Thema Referenzzinssatz beantworten wir Ihnen in unserem FAQ.

Was heisst es für mich als Mieter:in, wenn der Referenzzinssatz sinkt?

Sinkt der Referenzzinssatz, können Mieter:innen grundsätzlich eine Mietzinsreduktion beantragen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der für Sie geltende Referenzzinssatz vor der Senkung war. Pauschal können Sie pro Zinsschritt von 0,25 Prozentpunkten grob gerechnet eine Mietzinssenkung von knapp 3 Prozent beantragen.

Bitte richten Sie Ihr Senkungsbegehren via unser digitales Mieterportal myLivit an uns.