Unerwünschte Gerüche aus der Nachbarschaft

Was Sie tun können

In einer Wohnüberbauung treffen unterschiedliche Bedürfnisse zusammen und um ein für alle Parteien angenehmes Zusammenleben sicherzustellen, bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme. In Bezug auf Gerüche ist zu beachten, dass diese nicht für alle gleichermassen unangenehm sind und von der verursachenden Partei allenfalls gar nicht mehr wahrgenommen werden. Somit haben Ihre Nachbarn in den meisten Fällen nichts Rücksichtsloses im Sinne, sondern sind sich ihrer Geruchsemission womöglich gar nicht bewusst. Deshalb hilft es im Normalfall, direkt das Gespräch zu suchen und um Rücksichtnahme zu bitten.

Kochen, Rauchen, Tierhaltung: So können Sie vorgehen

Der würzige Zmittag schmeckt Ihnen super, für die Nachbarn ist der Geruch aber womöglich zu intensiv. Bei einem einmaligen Anlass darf hier sicher auf Verständnis gehofft werden. Was aber, wenn es um alltägliche Gewohnheiten aus der Nachbarschaft geht?

Insbesondere das Rauchen ist eine solche. Es gilt grundsätzlich als persönliche Freiheit zu rauchen und darf nicht verboten werden. Allerdings müssen die Rauchimmissionen in einem gewissen Mass bleiben. Fühlt sich jemand vom ständigen Qualm aus der Nachbarswohnung gestört, sollte das in einem Gespräch und bei der Verwaltung adressiert werden. 

Auch Grillieren darf nicht verboten werden. Allerdings kann es sein, dass gemäss Mietvertrag oder der Hausordnung das Grillieren mit Holzkohle untersagt ist. Dies sollte im einzelnen Fall geprüft werden.

Nicht nur Rauch, auch Tiere in der Wohnung können Geruchsemmissionen und damit Unmut verursachen. Wenn der Geruch von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern als störend empfunden wird, ist es ratsam – wie in allen anderen Fällen auch – mit der betreffenden Mietpartei das Gespräch zu suchen. Einerseits ist zu klären, ob die Tierhaltung vom Vermieter aus erlaubt ist und andererseits, welche Massnahmen zur Geruchsminderung umgesetzt werden können.

Wenden Sie sich an uns bzw. Ihre Verwaltung, um das Vorgehen im Einzelfall zu klären.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie übrigens in unseren FAQ.