Nutzung von Gemeinschaftsräumen

Damit sich alle in Treppenhaus, Waschküche, Garage & Co. wohlfühlen

Das Velo im Eingangsbereich, die Schuhe vor der Tür, die Waschküche verunreinigt – solche Fälle kommen ab und an in gemeinsam genutzten Räumen vor. Ist es gerechtfertigt, sich darüber zu ärgern oder sind solche Beispiele als erlaubte Bagatellen zu betrachten? Wir klären auf, wie es mietrechtlich dazu aussieht.

Generelle Nutzung von Gesellschaftsräumen

Grundsätzlich gehören die gemeinsam genutzten Räume nicht zur gemieteten Wohnung, weshalb das Mietrecht keine Platzierung von Möbeln oder sonstigen Gegenständen im Treppenhaus und Co. erlaubt. Ausnahmen bedingen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter und müssen unbedingt die Brandschutzbedingungen berücksichtigen. 

Treppenhaus

Im Treppenhaus ist eine Regel oberstes Gebot: Die Fluchtwege müssen jederzeit frei sein, damit die Feuerwehr oder Sanitäter im Notfall unbehindert Zugang zu den Wohnungen haben bzw. die Mieterinnen und Mieter fliehen können. Die Fluchtwegbreite muss mindestens 1,20 Meter betragen.

Auch um der Hauswartung die Reinigungsarbeiten zu ermöglichen und aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sollten keine Sachen abgestellt oder Durchgänge blockiert werden. Lediglich Fussmatten sind gestattet.

Aber wohin mit dem Kinderwagen und Velo? Häufig gibt es dafür bestimmte Abstellräume oder alternativ im Untergeschoss unter der Treppe geeignete Plätze, die den Fluchtweg nicht versperren. Achtung: In jedem Fall muss der Vermieter für jegliche Deponierung die Erlaubnis erteilen. 

Tipp: Fragen Sie bereits bei der Wohnungsbesichtigung nach, wo sich die Abstellplätze befinden, die Sie benötigen. Allenfalls könnte dies ein wichtiges Kriterium für Ihre Wohnungswahl sein.

Garage

Auch gemietete Parkplätze in Garagen dürfen nicht als Abstellplatz missbraucht werden. Die Regeln bezüglich Fluchtwegen gilt auch hier und grundsätzlich darf ein Parkplatz mietrechtlich nur zum vorgesehenen Zweck gebraucht werden.

Wo sollen aber zum Beispiel die Sommerpneus gelagert werden? Die Regelungen sind je nach Grösse und Grundriss der Garage im Mietvertrag geregelt. Kontaktieren Sie uns bzw. Ihre Verwaltung, bevor Sie Gegenstände auf dem Parkplatz lagern. 

Waschküche

Die gemeinsame Nutzung der Wachküche wirft immer wieder Fragen auf. Darf ich spät abends oder am Sonntag waschen? Wie lange darf die Wäsche an der Wäscheleine hängen? Wer ist verantwortlich für die Reinigung der Waschküche? Das Mietrecht gibt uns keine einfachen Antworten, da die Waschküche darin nicht geregelt ist. Daher gelten die Vereinbarungen gemäss der in der Liegenschaft geltenden Hausordnung. 

Das Gespräch suchen

Was nun, wenn sich die Nachbarn nicht an die Regeln halten? Wir empfehlen, das Thema anzusprechen und mitzuteilen, dass Sie sich an den Gegenständen stören oder sich um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sorgen. In gewissen Fällen kann es sich wie oben beschrieben um Sondergenehmigungen handeln. Fragen Sie dazu bei unserer Bewirtschaftung bzw. Ihrer Verwaltung nach.

Das Thema Hausordnung und weitere Fragen und Antworten finden Sie übrigens in unseren FAQ.