Wenn es mal nicht so läuft, wie gewünscht 

Wir möchten sicherstellen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und Ihre Anliegen ernst genommen werden. Deshalb haben wir eine Reklamationsstelle eingerichtet, die Ihre Beschwerde entgegennimmt, falls Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind oder ein Anliegen nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde.

Beachten Sie bitte, dass die Reklamationsstelle nicht für Schadensmeldungen gedacht ist.
Bitte melden Sie diese über den folgenden Link: Schaden melden.

Bitte schilden Sie uns, was passiert ist. Für die Prüfung der Situation bitten wir Sie um etwas Geduld, wir werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.

Anrede

Fragen und Antworten zu unserer Beschwerdestelle:

 

Wir verstehen unter Beschwerde, wenn Sie z.B. mit einer Dienstleistung der Livit oder einem Verhalten von Mitarbeitenden nicht zufrieden sind.

Wenn Sie uns einen Schaden oder ein sonstiges Anliegen melden, ist dies keine Beschwerde. Unsere Beschwerdestelle wird diese Anfrage nicht bearbeiten, sondern Sie darum bitten, sich an die zuständige Stelle zu melden.  

Unsere Beschwerdestelle bearbeitet Ihre Meldung innerhalb von 3 bis 5 Werktagen. Je nachdem, worum es sich bei Ihrer Beschwerde handelt, kann das Bearbeiten etwas länger dauern. In einem solchen Fall melden sich die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle bei Ihnen.

Die Beschwerdestelle kümmert sich um alle Meldungen, die bei Livit eingehen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie sich an eine andere Person bei Livit wenden, sendet diese Ihre Meldung an die Beschwerdestelle weiter. Sie sparen somit Zeit, wenn Sie Ihr Anliegen direkt über das Formular melden. 

Die Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, Ihr Anliegen neutral zu beurteilen und auf verschiedene Aspekte hin zu prüfen, zum Beispiel die Vereinbarkeit mit dem Mietrecht, unserem Verhaltenskodex etc.

Die Antwort der Beschwerdestelle ist die letzte Instanz innerhalb der Livit und wir bitten um Verständnis, dass sie nicht alle Wünsche erfüllen kann. 

Sollten Sie mit der Entscheidung der Beschwerdestelle nicht zufrieden sein, haben Sie je nach Art Ihres Anliegens die Möglichkeit, sich an Stellen ausserhalb der Livit zu wenden wie beispielsweise die Schlichtungsstelle Ihres Kantons.