Neu: Mietzinsüberweisungen mit QR-Rechnung

Was sich für Sie ändert

Per 30.09.2022 wurde schweizweit die Bezahlung mittels rotem und orangem Einzahlungsschein (ESR) durch die QR-Rechnung abgelöst. Gerne informieren wir Sie, was sich mit der Umstellung auf die QR-Rechnung für Sie ändert:

Überweisen Sie die Miete mit einem Dauerauftrag?

Bestehende Daueraufträge und Zahlungsvorlagen können ab Oktober nicht mehr ausgeführt werden. Damit Ihre Miete trotzdem rechtzeitig bei uns eintrifft, ist es wichtig, dass Sie Ihren Dauerauftrag resp. Ihre Zahlungsvorlage in jedem Fall zuvor aktualisieren – in Ihrem E-Banking Account oder durch Ihre Bank bzw. Post. 

Alternativ können Sie ein Lastschriftverfahren LSV+ oder Debit Direct einrichten lassen. Dabei erlauben Sie Ihrer Bank bzw. Post, den Mietzins direkt von Ihrem Konto abzubuchen.

Zahlen Sie Ihre Rechnungen am Schalter?

Ihre Rechnungen können weiterhin problemlos am Schalter Ihrer Bank bzw. Post bearbeitet werden. Anstelle des Einzahlungsscheins bringen Sie künftig einfach den 
QR-Zahlteil mit. 

Sie bezahlen Ihre Miete per E-Banking/E-Finance?

Scannen Sie einfach den QR-Code mit dem Smartphone in Ihrer Banking App oder im E-Banking mit der Webcam Ihres Laptops. Sollten Sie den aufgedruckten Code nicht scannen können, finden Sie alle zahlungsrelevanten Angaben weiterhin aufgedruckt auf dem QR-Zahlteil. Geben Sie diese wie bis anhin ein und tätigen Sie die Zahlung. 

Bei Fragen sind wir gerne unter service@livit.ch für Sie da.