Was tun bei lärmenden Nachbarn

Wie Sie Konflikte vermeiden

Das eigene Zuhause soll als Wohlfühloase und Rückzugsort dienen, wo wir uns nach einem anstrengenden Arbeitstag entspannen und unsere Freizeit geniessen können. Werden wir in unserer Ruhe gestört, entsteht rasch Unmut und Disharmonie. Ärgern Sie sich über den von Ihren Nachbarn verursachten Lärm? Wir erklären Ihnen, wie Sie in diesem Fall richtig vorgehen. 

Grundlegendes

Für ein harmonisches Zusammenleben mit mehreren Menschen braucht es Rücksichtnahme und Toleranz. Eine gewisse Lärmemission ausserhalb der Nachtruhe wie z.B. Musizieren in Zimmerlautstärke oder Geräusche von Haushaltsgeräten ist absolut erlaubt. Mieterinnen und Mieter verpflichten sich, die Hausordnung und Ruhezeiten einzuhalten. Zu den meist gemeldeten Beschwerdegründen gehören lärmende Partygäste, lautes Musikhören und -spielen, Haus- und Handwerksarbeiten an Sonntagen und unüberhörbare Streitgespräche. Wir haben Ihnen für solche Fälle hilfreiche Tipps zusammengestellt.

Vorgehen

  1. Gespräch suchen:
    Um das gute Verhältnis zu bewahren, sollten Sie als erstes das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Meist entschärft ein ruhiges und klärendes Gespräch die Situation und weitere Konflikte können so vermieden werden.
  2. Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen:
    Verhilft auch eine weitere Aussprache nicht zur gewünschten Besserung, halten Sie für die Verwaltung die Vorfälle der konkreten Ruhestörungen schriftlich fest. Die Schilderungen helfen der verantwortlichen Ansprechperson, die Situation zu beurteilen und die richtigen Massnahmen zu ergreifen. 
     

So werden Konflikte vermieden

  • Musiklautstärke: Achten Sie darauf, dass diese auf Zimmerlautstärke eingestellt ist und der Lautsprecher auf einer Unterlage steht. Denn Basstöne nehmen viele als äusserst störend wahr.
  • Musik spielen: Ist es Ihnen gemäss Mietvertrag erlaubt, sollten Sie darauf achten, dass nur Instrumente mit Schalldämpfung in der Wohnung gespielt werden oder Sie holen zuvor das Einverständnis der Nachbarn ein. 
  • Partys: Wenn Sie eine Party planen, informieren Sie Ihre Nachbarn im Vorfeld darüber. Das erhöht die Akzeptanz für solche Anlässe.
  • Laute Haushaltgeräte: Achten Sie darauf, dass Sie Tumbler, Staubsauger, Geschirrspüler oder Waschmaschine ausserhalb der Ruhezeiten verwenden, sollte die Lautstärke dieser Geräte die Toleranzgrenze überschreiten.
  • Kinder: Dass Kinder ganz leise spielen ist undenkbar. Sie können aber z.B. dafür sorgen, dass die Kinder sich draussen auf dem Spielplatz austoben und dort Fangen oder Fussball spielen sowie ihnen Rücksichtnahme in der Wohnung beibringen. 
  • Türenschlagen: Türen sollten normal geschlossen und nicht geschlagen werden. Um Aufprallgeräusche zu vermeiden, helfen sogenannte Dämpfsysteme, welche die Schliessbewegung verlangsamen.
  • Stampfen: Meist unbewusst, aber störend. Viele Menschen bewegen sich beim Gehen auf den Fersen, was für die darunter wohnenden Mieter hörbar ist. Hausschuhe helfen hierbei Abhilfe.

Eine freundliche und harmonische Gemeinschaft innerhalb der Liegenschaft ist auch in unserem Interesse – sprich der Verwaltung. Wir sind darum besorgt, dass die Hausordnung strikt eingehalten wird. Sollte ein Missbrauch vorliegen, sind wir verpflichtet, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Kontaktieren Sie dazu unser Team Bewirtschaftung unter service@livit.ch, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Weitere Fragen und Antworten finden Sie übrigens in unseren FAQ.