Referenzzinssatz-Anpassung nötig? Kontaktieren Sie uns als Wohnungsmieter:in mit allen Anliegen via Mieterportal myLivit.
Häufige Fragen
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Nach dem Einzug haben Sie das Wohnungsübergabeprotokoll per E-Mail erhalten. Die aufgeführten Punkte gelten als Leitfaden für die Meldung allfälliger Mängel. Wenn Sie zusätzliche Mängel in der Wohnung entdecken, melden Sie uns diese bitte innert 14 Tagen direkt als Antwort auf diese E-Mail.
Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende unter der im Schaukasten beim Hauseingang kommunizierten Notfall-Nummer.
Nach dem Einzug in eine Neubauwohnung können Sie uns Mängel innert 14 Tagen schriftlich melden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist im laufenden Mietverhältnis Mängel oder Schäden entdecken, melden Sie uns diese bitte immer umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.
Für eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Mangels oder Schadens gibt das schweizerische Mietrecht den Rahmen vor. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch mit dem Zeitpunkt beginnt, ab welchem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. Melden Sie uns Mängel und Schäden also umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.
Sobald Sie Schäden entdecken, müssen Sie uns diese melden. Insbesondere Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Bitte nehmen Sie mit Ihrer Ansprechperson bei Livit Kontakt auf. Reichen Sie dazu die Schadensmeldung am besten via Kontaktformular oder unter service@livit.ch ein.
Kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Ihr Auftrag wird danach an die Hauswartung oder entsprechenden Lieferanten erteilt.
Bitte informieren Sie uns via Kontaktformular oder per E-Mail unter service@livit.ch mit der Angabe Ihrer Wohnadresse im Betreff.
Je nach Fall muss nur der Schlüssel oder die ganze Schliessanlage ausgetauscht werden. Daher können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung, um die allfällige Kostenübernahme abzuklären.
Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:
- Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
- Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
- Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
- Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
- Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
- Ölen von Scharnieren
Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.
Die Formel der sogenannten «relativen Methode zur Mietzinsanpassung» beruht auf einem vom Bundesamt für Wohnungswesen erarbeiteten Modell. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent führt das zu einer Mietzinssenkung von 2.91%. Nebst dem Referenzzins dürfen noch 40 Prozent der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden. Das kann je nach Vertrag und individuellen Umständen variieren.
Der Referenzzinssatz ist ein Indikator für die Hypothekarzinsen in der Schweiz. Er wird als Grundlage für die Berechnung der Mieten verwendet. Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter:innen grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung.