Häufige Fragen
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Die Anpassung aufgrund des geänderten Referenzzinssatzes kann nur vorgenommen werden, wenn der Zinssatz des Mietvertrages oder letzten Mietzinsanpassung unter dem aktuell geltenden liegt. Unabhängig vom Referenzzinssatz kann eine Anpassung der Teuerung oder Kostensteigerung vorgenommen werden.
Bei einer allfälligen Erhöhung informieren wir Sie per Post über die Mietzinsanpassung. Die neuen Zahlungsangaben erhalten Sie rechtzeitig vor der Gültigkeitsfrist.