Häufige Fragen
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Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:
- Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
- Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
- Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
- Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
- Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
- Ölen von Scharnieren
Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.