Häufige Fragen
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Generell setzen sich die Wohnkosten aus der Miete, den Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Hauswartung etc.) und privaten Aufwendungen (privater Strom, Internet etc.) zusammen. Die Energiekosten für Heizung und allgemeinen Strom werden in den Nebenkosten verrechnet und sind nicht Teil der Miete. Dasselbe gilt für Preiserhöhrungen in diesem Bereich. Für Ihren Strom haben Sie ein direktes Vertragsverhältnis mit dem lokalen Stromanbieter. Diese Kosten fallen als private Wohnkosten separat neben der Miete sowie Nebenkosten an.
Im Hinblick auf die steigenden Kosten empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Energiesituation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, so ist dies grundsätzlich möglich. Die Erhöhung der Akontozahlung muss zwingend schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Erhöhung der Nebenkosten und senden Sie es unterzeichnet an service@livit.ch.
Gerne unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Beachten Sie jedoch, dass die Einschätzung durch unsere Mitarbeitenden nicht verbindlich ist, da die weitere Entwicklung der Energiepreise nur grob geschätzt werden kann und schwer vorhersehbar ist.
Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Die Erhöhung der Akontozahlung muss zwingend schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Erhöhung der Nebenkosten und senden Sie es unterzeichnet an service@livit.ch.
Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Beachten Sie jedoch, dass die Einschätzung durch unsere Mitarbeitenden nicht verbindlich ist, da die weitere Entwicklung der Energiepreise nur grob geschätzt werden kann und schwer vorhersehbar ist.
Das liegt meist daran, dass der Verbrauch (Wasser, Abwasser, Heizenergie und Warmwasser) im Vergleich zur letzten Periode höher ausfällt. Auch ein Anstieg der Heiz- oder Betriebskosten (Ölpreise, Preiserhöhung Service-Abos, strenger Winter o.ä.) kann zu einer höheren Rechnung führen.
Möchten Sie aufgrund der aktuellen Energielage Ihre Akontozahlungen erhöhen, bitten wir Sie uns dies schriftlich unter service@livit.ch mitzuteilen. Haben Sie sich bereits Gedanken über die Höhe des Betrages gemacht, können Sie uns Ihren Vorschlag gerne zusenden. Nutzen Sie dazu unser Formular zur freiwilligen Anpassung des monatlichen Nebenkosten-Akontobetrags.
Bei individuell abgerechneten Verbräuchen von Heizung und Wasser können die Nebenkosten von identischen Wohnungen aufgrund des Nutzerverhaltens unterschiedlich ausfallen. Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr Nachbar wahrscheinlich einen anderen monatlichen Akontobetrag bezahlt als Sie, weshalb sich eine Nachzahlung von Nebenkosten bzw. eine Gutschrift unterscheiden kann.
Sowohl Ihr Ein- als auch Auszug wird bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Es werden Ihnen lediglich die effektiven Monate der Mietdauer verrechnet. Die geltende Abrechnungsperiode ist auf Ihrer Nebenkostenabrechnung im Rechnungskopf direkt neben der Objektbezeichnung aufgeführt.
Bitte melden Sie uns jegliche Feuchtigkeitsschäden sofort mit Angabe Ihrer Wohnadresse via Kontaktformular oder unter service@livit.ch.
Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage für die Nachbestellung mit Angabe Ihrer Wohnadresse mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.
In Treppenhäusern resp. vor Haustüren werden tatsächlich häufig Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug platziert. All diese Gegenstände gehören aber in die Wohnung. Der Grund dafür sind Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese verlangen, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen. Bitte melden Sie uns mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch, wenn in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus stehen.
Für sehr schwere Gegenstände muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das Maximalgewicht ist 200 kg/m2. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit vor der Anschaffung. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.
Tipp: Denken Sie an den Abschluss einer Versicherung, um sich z.B. beim Besitz eines Aquariums gegen Wasserschäden abzusichern.