Referenzzinssatz-Anpassung nötig? Kontaktieren Sie uns als Wohnungsmieter:in mit allen Anliegen via Mieterportal myLivit.
Häufige Fragen
Wie können wir Ihnen helfen? Geben Sie Ihren Suchbegriff ein oder klicken Sie auf eine betreffende Kategorie.
Veränderungen an der Mietsache, wie etwa das Entfernen einer Wand oder die Installation einer Waschmaschine / eines Geschirrspülers sowie auch das Streichen der Wände sind bewilligungspflichtig. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.