Referenzzinssatz-Anpassung nötig? Kontaktieren Sie uns als Wohnungsmieter:in mit allen Anliegen via Mieterportal myLivit.

Häufige Fragen

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Dank unserem digitalen Wiedervermietungsprozesses müssen Sie keinen Betreibungsregisterauszug mehr beilegen. Bei einer Wohnungsbewerbung führen wir eine automatische Bonitätsprüfung durch. Schlägt diese fehl, werden wir Sie auffordern, einen Betreibungsregisterauszug einzureichen. Da es sich um eine Momentaufnahme handelt, sollte der Auszug nicht älter als zwei bis maximal drei Monate sein.

Ja. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Da die Entstehung von Betreibungen unterschiedlich ist, prüfen wir Ihre Situation gerne.

Wir benötigen eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes. Bei der Anmeldung mit unserem digitalen Anmeldeformular werden Sie zum Upload der entsprechenden Dokumente aufgefordert.

Durchaus. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Beachten Sie folgendes: Für eine Wohnungsvergabe muss ein Einkommen oder ein Solidarhafter mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche.

 

Tipp: Informieren Sie sich über die von der ETH und Hochschulen angebotenen Studentenwohnheime.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen. Durch eine Besichtigung vor Ort können Sie sich ein umfassendes Bild von der Wohnung, der Liegenschaft und der Umgebung machen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Sofern bereits eine Kaution hinterlegt wurde, ist dies in Absprache mit Ihrer Ansprechperson in der Bewirtschaftung und den allfälligen Vormieter:innen möglich. Bitte melden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer künftigen Wohnadresse mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

PS: Für viele Wohnungen haben wir detaillierte Grundrisspläne, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Die Kaution muss spätestens eine Woche vor Beginn des Mietverhältnisses vollständig einbezahlt sein.

Livit empfiehlt ihren Mieter/innen die Lösungen von Firstcaution, die sowohl eine Mietkautionsversicherung als auch die Option die Kaution mittels Bankdepot zu hinterlegen, anbietet. Auch das Vorlegen einer Bürgschaftsurkunde wird von Livit akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass ohne hinterlegte Kaution keine Schlüsselübergabe erfolgen kann. Der resp. die Mieter/in ist für die fristgerechte Überweisung der Kaution verantwortlich.