Referenzzinssatz-Anpassung nötig? Kontaktieren Sie uns als Wohnungsmieter:in mit allen Anliegen via Mieterportal myLivit.

Häufige Fragen

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Durchaus. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Beachten Sie folgendes: Für eine Wohnungsvergabe muss ein Einkommen oder ein Solidarhafter mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche.

 

Tipp: Informieren Sie sich über die von der ETH und Hochschulen angebotenen Studentenwohnheime.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen. Durch eine Besichtigung vor Ort können Sie sich ein umfassendes Bild von der Wohnung, der Liegenschaft und der Umgebung machen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Sofern bereits eine Kaution hinterlegt wurde, ist dies in Absprache mit Ihrer Ansprechperson in der Bewirtschaftung und den allfälligen Vormieter:innen möglich. Bitte melden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer künftigen Wohnadresse mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

PS: Für viele Wohnungen haben wir detaillierte Grundrisspläne, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

myLivit ist das Mieterportal der Livit. Darin können Sie Ihren Mietvertrag digital unterzeichnen, Schadenfälle einfach, zeitunabhängig und online melden sowie den Status der Bearbeitung einsehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

Der Mietvertrag wird neu mittels «Swipe» unterschrieben. Nachdem Sie Ihren Vertrag gelesen haben, können Sie diesen unterschreiben, indem Sie den Balken mit dem Finger ganz nach rechts ziehen. Bitte warten Sie anschliessend einen kurzen Augenblick während im Hintergrund alles vorbereitet wird.

Ja, gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig, sobald beide Vertragsparteien zustimmen. Im Anhang Ihres Vertrages erhalten Sie die technische Aufzeichnung der Unterschriftsaktion, sodass alle Parteien nachvollziehen können, wann welche Bestandteile unterschrieben wurden.

Wir empfehlen die Bedienung über das Smartphone. Am einfachsten speichern Sie die Seite als App auf Ihrem Home-Bildschirm ab – so können Sie myLivit als vollumfängliche App nutzen. myLivit funktioniert auch  auf Ihrem Laptop, Computer oder Tablet ist ebenfalls möglich. Für eine zuverlässige Nutzung empfehlen wir Ihnen den Chrome Browser.

Falls Sie den Mietvertrag noch nicht unterschreiben haben, sehen Sie diesen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Sollten Sie bereits unterschreiben haben, so kann der Vertrag in der aktuellen Version leider aus technischen Gründen noch nicht angezeigt werden. Stattdessen haben wir Ihnen den/die Vertrag/Verträge per E-Mail zugestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie diese/n schon bald online einsehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.